Cannabis als Medizin
Aus der Geschichte
Schon im Jahr 2737 vor Christus, wurde Cannabis als Heilmittel in China empfohlen und auch Hildegard von Bingen hat bereits über die medizinische Verwendung von Hanf geschrieben. Der irische Arzt William O’Shaughnessy empfahl nach Beobachtungen in Indien im Jahre 1839 Cannabis-Anwendungen unter anderem bei Rheuma. Eine populäre Cannabisarznei des 19. Jahrhunderts in den USA war das Schlafmittel Bromidia, das jedoch aus politischen, bzw. rechtlichen Gründen aus Arzneibüchern eliminiert wurde.
Aktuelle Lage
Laut einer in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführten Umfrage, sehen über 75 Prozent der Befragten die medizinische Verwendung von Cannabis als positiv an. Schon 2005 legte das Bundessozialgericht fest, dass die Sicherstellung der notwendigen medizinischen Versorgung der Bevölkerung einen im öffentlichen Interesse liegenden Zweck darstellt und Betroffene Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie beantragen dürfen, welcher in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden kann. 2007 wurde erstmals diese solch eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Am 3. Mai 2010 empfahl der – für Betäubungsmittel, Cannabisprodukte zwecks Zubereitung für medizinische Zwecke zu erlauben. Die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes durch den Deutschen Bundestag, wird die Herstellung und Möglichkeit der Verschreibung von diesbezüglichen Medikamenten also legalisieren. Auch für Heime war bisher der Zugang zu Cannabis-Medikamenten zur Schmerzlinderung, auch für sterbende Menschen nur unter großen Anstrengungen möglich. Obwohl die Verwendung von Cannabis als Medikament schon lange üblich ist. Der enthaltene Wirkstoff, bzw. der Einsatz als Medikament, unterstützt Schmerztherapien und wurde auch schon bei Magersucht und bei Chemotherapien verwendet.
Bekannte Medikamente
Dronabinol ist ein synthetisch hergestellter Stoff, der in Deutschland bisher verkehrs- und verschreibungspflichtig im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes war. Für individuelle Therapien bestand die Möglichkeit, Dronabinol aus den USA in Form des Präparats Marinol zu beziehen. Dort wird es zur Behandlung von Appetitlosigkeit und in der Krebstherapie eingesetzt. Das ebenfalls synthetisch hergestellte Nabilon ist seit 1991 in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr als Fertigarzneimittel im Markt. Präparate aus Kanada oder Großbritannien werden vor allem bei AIDS-Patienten verwendet.
Pflanzliche Cannabiszubereitungen enthalten neben den Hauptwirkstoffen eine Reihe weiterer pharmakologisch wirksamer Cannabinoide, so dass sie sich in ihrem Wirkprofil von denen isolierter Einzelsubstanzen unterscheiden. Als Nebenwirkungen der Cannabis-Therapie können unter anderem Schwindel, Müdigkeit, Übelkeit und erhöhter Puls auftreten. Dies ist jedoch von Dosierung und Dauer der Therapiedauer abhängig. Als verschreibungspflichtige Medizin sind Cannabisblüten in den Niederlanden bereits erhältlich. Der dazu notwendige Hanf wird dort unter staatlicher Aufsicht angebaut und gehandelt. In Deutschland war es erstmals im Februar 2009 mit Genehmigung möglich, legal aus der Apotheke zu beziehen. Auf Drogenextrakten basierende Arzneimittel können durch mengenmäßige Variation der Extrakte auf feste Wirkstoffgehalte standardisiert werden. Im Juni 2010 erhielten diesbezügliche Zulassungsanträge in Großbritannien und Spanien eine positive Beurteilung.
Weitere auf Cannabisextrakt basierende Mittel, die auf einen festen Gehalt an THC und ggf. auch anderer Cannabinoide standardisiert sind, sind in der Entwicklung
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